1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Lukas Wurm
Alma-König-Weg 2/5
1230 Wien, Österreich
E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 660 686 32 61

(nachfolgend „Anbieter“)

und seinen Kunden über:

  • offene Präsenzseminare (Live-Seminare),

  • Webinare und sonstige Online-Live-Formate,

  • hybride Veranstaltungsformate,

  • Inhouse-Seminare beim Kunden vor Ort oder online,

  • 1:1-Coachings (online oder offline),

nachfolgend zusammen „Veranstaltungen“ oder „Leistungen“ genannt.

1.2 Unternehmerischer Geltungsbereich

Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne von § 1 UGB (B2B).
Soweit ausnahmsweise Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG geschlossen werden, gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften nicht widersprechen.

1.3 Begriffe

  • Kunde: Der Vertragspartner des Anbieters (Unternehmen, Organisation, selbständige Person), der die Leistung bucht und bezahlt.

  • Teilnehmer: Die natürliche Person, die tatsächlich am Seminar, Training oder Coaching teilnimmt (z. B. Mitarbeiter des Kunden).

  • Veranstaltung: Das jeweils gebuchte Seminar, Training, Webinar, Inhouse-Training oder Coaching.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1 Art der Leistungen

Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Business- und Soft-Skill-Trainings, insbesondere:

  • offene Präsenzseminare,

  • Webinare und Online-Live-Trainings,

  • hybride Formate aus Präsenz- und Online-Bausteinen,

  • Inhouse-Trainings für Unternehmen,

  • individuelle 1:1-Coachings.

Umfang, Inhalte, Dauer, Zielgruppe und Honorar ergeben sich jeweils aus dem konkreten Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Anbieters.

2.2 Einsatz externer Trainer

Der Anbieter kann zur Durchführung von Veranstaltungen freie Trainer als Kooperationspartner einsetzen.
Unabhängig davon bleibt Vertragspartner des Kunden immer der Anbieter. Rechte und Ansprüche des Kunden bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter, nicht gegenüber den eingesetzten Trainern.

3. Vertragsschluss

3.1 Anfrage und Angebot

  1. Der Kunde stellt eine Anfrage (z. B. per E-Mail, telefonisch oder über ein Kontaktformular).

  2. Auf Basis der Anfrage erstellt der Anbieter ein schriftliches Angebot (in der Regel per E-Mail), das insbesondere folgende Punkte enthält:

    • Beschreibung der Leistung,

    • Termin bzw. Zeitraum,

    • Honorar und Kosten,

    • besondere Rahmenbedingungen (Ort, Dauer, Teilnehmerzahl, etc.).

3.2 Annahme des Angebots

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (z. B. per E-Mail), oder

  • schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters auf Basis einer verbindlichen Bestellung des Kunden.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

3.3 Bindungsfrist

Sofern im Angebot keine andere Frist genannt wird, ist der Anbieter an sein Angebot 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden.

4. Durchführung der Leistungen

4.1 Veranstaltungsformate

Die Veranstaltungen werden je nach Vereinbarung durchgeführt als:

  • Präsenzveranstaltung am angegebenen Veranstaltungsort,

  • Online-Live-Veranstaltung (Webinar) über eine geeignete Plattform,

  • hybrides Format (Kombination aus Präsenz- und Online-Elementen),

  • Inhouse-Training beim Kunden oder an einem gemeinsam festgelegten Ort,

  • individuelles 1:1-Coaching (online oder offline).

Die konkret vereinbarte Form ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden (insbesondere Inhouse)

Bei Inhouse-Trainings und Coachings ist der Kunde verpflichtet,

  • geeignete Räumlichkeiten und Technik (Beamer, Audio, Internetzugang etc.) bereitzustellen, soweit nicht anders vereinbart,

  • sicherzustellen, dass die vereinbarte Teilnehmerzahl eingehalten wird,

  • dem Anbieter rechtzeitig alle für die Vorbereitung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Honorar

Die Vergütung (Honorar) für Veranstaltungen und Coachings ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Anbieters.
Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Nebenkosten

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, können zusätzlich zum Honorar folgende Kosten anfallen:

  • Reise- und Übernachtungskosten des Trainers,

  • Spesen und Verpflegung,

  • Raummieten und externe Technik, sofern durch den Anbieter organisiert.

Diese werden im Angebot ausgewiesen oder nach tatsächlichem Anfall entsprechend den vereinbarten Sätzen abgerechnet.

5.3 Fälligkeit und Zahlungsziel

  1. Das Honorar wird grundsätzlich nach Durchführung der Leistung in Rechnung gestellt.

  2. Die Zahlung ist sofort nach Seminar- bzw. Leistungsende mit Rechnungslegung fällig.

  3. Sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum als vereinbart.

5.4 Zahlungsverzug, Mahnspesen und Verzugszinsen

  1. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

  2. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt:

    • Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe nach österreichischem Recht zu verlangen (bei Unternehmern derzeit insbesondere § 456 UGB),

    • angemessene Mahnspesen sowie allfällige Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung (z. B. Inkasso, Rechtsanwalt) in Rechnung zu stellen.

6. Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

6.1 Stornierung durch den Kunden

  1. Eine Stornierung (Rücktritt) durch den Kunden muss schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Anbieter.

  2. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten folgende Stornobedingungen (bezogen auf den ersten Veranstaltungstag):

    • Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      Es werden 50 % des vereinbarten Nettohonorars als Stornogebühr fällig.

    • Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen:
      Es werden 100 % des vereinbarten Nettohonorars fällig.

  3. Bereits angefallene und nicht stornierbare externe Kosten (z. B. Raummieten, Reisekosten) können zusätzlich in Rechnung gestellt werden, sofern sie im Zusammenhang mit der stornierten Veranstaltung stehen.

  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

6.2 Umbuchung (Verschiebung) durch den Kunden

  1. Eine Umbuchung ist die Verschiebung der gebuchten Leistung auf einen anderen Termin mit gleicher oder vergleichbarer Leistung.

  2. Umbuchungen sind schriftlich zu beantragen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Anbieter.

  3. Es gelten folgende Regelungen:

    • Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf einen neuen Termin innerhalb von 2 Monaten
      (gerechnet ab dem ursprünglich vereinbarten Termin):
      Die Umbuchung ist kostenfrei.

    • Umbuchung in anderen Fällen
      (z. B. neuer Termin später als 2 Monate oder Umbuchung weniger als 4 Wochen vor Beginn):
      Es fällt eine Umbuchungspauschale von 50 % des vereinbarten Nettohonorars an.
      Diese Pauschale wird auf das Honorar des neuen Termins angerechnet; für den neuen Termin ist das volle Honorar zu bezahlen.

  4. Eine wiederholte Umbuchung derselben Veranstaltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters; dieser kann dafür zusätzliche Gebühren vereinbaren.

6.3 Ersatzteilnehmer

Der Kunde ist berechtigt, kostenfrei Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern:

  • der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und

  • der Anbieter rechtzeitig (in der Regel mindestens 2 Werktage vor Beginn) schriftlich über den Ersatz informiert wird.

7. Absage oder Verschiebung durch den Anbieter

7.1 Absage aus wichtigem Grund

Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere wenn:

  • der vorgesehene Trainer ausfällt (z. B. Krankheit, Unfall),

  • Fälle höherer Gewalt oder vergleichbare Ereignisse eintreten, die die Durchführung unzumutbar oder unmöglich machen (z. B. behördliche Auflagen, Veranstaltungsverbote, extreme Wetterereignisse, technische Störungen, Pandemielagen).

7.2 Folgen der Absage

  1. Im Falle einer Absage durch den Anbieter werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet oder – nach Wahl des Kunden – auf einen Ersatztermin angerechnet.

  2. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegt.

7.3 Ersatztrainer und Formatänderung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, den angekündigten Trainer durch einen gleichwertig qualifizierten Trainer zu ersetzen, sofern die inhaltliche Qualität der Veranstaltung gewahrt bleibt.

  2. Der Anbieter ist ferner berechtigt, eine Präsenzveranstaltung ganz oder teilweise als Online- oder Hybridformat durchzuführen, wenn dies aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und die Leistung inhaltlich gleichwertig bleibt.

8. Unterlagen, Urheberrechte und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrechtlicher Schutz

Alle vom Anbieter zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte (z. B. Skripten, Präsentationen, Arbeitsblätter, Checklisten, Konzepte, Audio- und Videoinhalte) sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Nutzungsumfang

Der Kunde und die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen internen Verwendung.
Insbesondere unzulässig sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters:

  • Vervielfältigung über den eigenen Gebrauch hinaus,

  • Weitergabe an Dritte,

  • Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung,

  • Verwendung in eigenen Seminaren, Trainings oder Veröffentlichungen.

9. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

9.1 Aufnahmen durch den Anbieter

Im Rahmen von Veranstaltungen kann der Anbieter Foto-, Audio- und Videoaufnahmen erstellen, insbesondere:

  • zur Dokumentation der Veranstaltung,

  • zur internen Qualitätssicherung,

  • für Marketing- und Präsentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Broschüren),

  • zur Entwicklung bzw. Optimierung von Trainingsmaterial.

9.2 Einwilligung und Widerruf

  1. Mit Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er seine Teilnehmer über die Möglichkeit solcher Aufnahmen informiert.

  2. Teilnehmer, die nicht erkennbar abgebildet werden möchten, haben dies dem Anbieter spätestens zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Der Anbieter wird angemessene Vorkehrungen treffen, um diesen Wunsch zu berücksichtigen (z. B. Platzierung außerhalb des Kamerabereichs, Unkenntlichmachung in Bildmaterial).

9.3 Nutzungsrechte des Anbieters

Soweit Teilnehmer ausdrücklich in Aufnahmen einwilligen oder keine Einwände erheben, räumen sie dem Anbieter das Recht ein, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich unbegrenzt im Rahmen der eigenen Unternehmenskommunikation zu nutzen, soweit keine berechtigten Interessen der Teilnehmer entgegenstehen.

10. Haftung

10.1 Grundsatz

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.

10.2 Ausnahmen

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes,

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Begrenzung der Höhe nach

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Kein Erfolgsschulden

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolg des Kunden oder der Teilnehmer.
Insbesondere wird kein bestimmter Lernerfolg, keine Karriereentwicklung und kein bestimmtes Ergebnis im Unternehmen garantiert.

10.5 Mitgebrachte Gegenstände

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von vom Teilnehmer oder Kunden mitgebrachten Gegenständen (z. B. Kleidung, Technik, Wertgegenstände) übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

11. Datenschutz

11.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden und Teilnehmern im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.

11.2 Hinweise zur Datenschutzerklärung

Weitere Informationen zur Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters enthalten.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Information seinen Teilnehmern zugänglich zu machen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Auf die Vertragsbeziehung zwischen Anbieter und Kunde findet österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

12.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB oder handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Wien vereinbart.
Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

12.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

12.4 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei etwaigen Regelungslücken.